Fragen und Antworten zum Wahlarzt
Was macht eine Wahlarztpraxis aus:
Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt, der nicht in einem Vertragsverhältnis zur Krankenkasse des Patienten steht.
Als Patient haben Sie das Recht, Ihren bevorzugten Arzt frei zu wählen, und aus diesem Grund werden wir als "Wahlarztpraxis" bezeichnet.
Da ich eine Wahlarztpraxis betreibe, besteht keine direkte Vereinbarung mit Ihrer Krankenkasse. Dies hat für Sie folgende Auswirkungen:
1) Sie begleichen Ihre Behandlungskosten zunächst bar direkt in der Praxis oder per Banküberweisung auf mein Konto.
2) Im Anschluss daran erhalten Sie eine Rückerstattung eines Teils meiner Honorare von Ihrer Krankenkasse.
3) Die von mir ausgestellten Rezepte können Sie ganz regulär in Ihrer Apotheke einlösen. Bei Medikamenten, die von der Krankenkasse abgedeckt werden, zahlen Sie lediglich die übliche Rezeptgebühr.
Einreichen der Honorarnote:
Ihre Honorarnote können Sie bei Ihrer Krankenversicherung einreichen und um die Rückerstattung der Leistungen im Umfang der Kassenarztsätze ansuchen. Die Rückerstattungshöhe hängt von der Art der Leistung ab und kann bis zu 80% der Honorarnote betragen. Unten habe ich Ihnen einige Links der gebräuchlichsten Krankenversicherungsanstalten verlinkt. Sollten Sie eine weiterführende Private Krankenversicherung haben, so können Sie die Rechnung dort zusätzlich einreichen.